
KOMMUNALRICHTLINIE
Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 ihre anspruchsvollen nationalen Klimaschutzziele bestätigt und weiter präzisiert. Die in 2019 neu aufgelegte Kommunalrichtlinie ist das förderpolitische Instrument, mit dem diese Ziele im kommunalen Klimaschutz erreicht werden sollen.
Vielfältige Möglichkeiten
Die Kommunalrichtlinie bietet vielfältige Möglichkeiten, den Klimaschutz in Ihrer Kommune zu unterstützen. Dabei unterscheidet die Richtlinie zwischen strategischen Förderschwerpunkten wie Fokusberatung, Entwicklung von Konzepten oder dem Aufbau und Betrieb von Kommunalen Netzwerken einerseits und umfassenden investiven Schwerpunkten andererseits. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen mit qualifizierter Planungs- und Beratungsleistung – von der Auswahl des richtigen Förderschwerpunktes über die Antragsstellung bis zur Umsetzung der Maßnahmen.
Die strategischen Förderschwerpunkte im Einzelnen:
11. Fokusberatung Klimaschutz
Ihre Kommune verfügt noch nicht über ein durch die Bundesregierung gefördertes Klimaschutzkonzept? Sie wollen die Klimaschutzaktivitäten in Ihrer Kommune gleich richtig starten und konkrete Maßnahmen angehen? Die Fokusberatung umfasst die Förderung von bis zu 20 Beratertagen zu kurzfristig umsetzbaren Klimaschutzaktivitäten und gibt konkrete Empfehlungen. Förderquote: 65 %.
22. Energiemanagementsysteme und 3. Umweltmanagementsysteme
Wir unterstützen Sie beim Aufbau und Betrieb eines Energiemanagementsystems. Das Energiemanagement dient der systematischen und kontinuierlichen Erfassung, Steuerung und fortlaufenden Verbesserung der energetischen Leistung, zum Beispiel durch die Reduzierung der Energieverbräuche. In einem Energiemanagementsystem werden alle relevanten Handlungsfelder, Prozesse, Verbrauchs- und Erzeugungsstellen erfasst und in einem jährlichen Energiebericht zusammengefasst. Die Unterstützung durch uns wird gefördert, Förderquote 65 %.
Analog wird die Unterstützung beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems nach der europäischen EMAS-Verordnung gefördert.
34. Energiesparmodelle
Gefördert wird die Einführung von Energiesparmodellen, die Nutzerinnen und Nutzer sowie Träger von kommunalen Einrichtungen (insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten) zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren.
45. Kommunale Netzwerke
Gefördert wird der Aufbau und Betrieb von kommunalen Netzwerken zu den Themenberiechen Klimaschutz, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz sowie klimafreundliche Mobilität. Die Förderquote während der Netzwerkphase beträgt 60 %.
Wir betreuen derzeit zwei kommunale Energieeffizienz-Netzwerke. Wollen auch Sie an einem kommunalen Netzwerk teilnehmen oder in Ihrer Region ein Netzwerk initiieren? Sprechen Sie uns an.
56. Potenzialstudien
Potenzialstudien zeigen einen konkreten Fahrplan für Umsetzungsempfehlungen von investiven und strategischen Klimaschutzmaßnahmen auf. Der Fokus liegt auf kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen, die sich in eine langfristige Strategie einbetten. Gefördert wird die Erstellung von Potenzialstudien für die Bereiche Abfallentsorgung, Siedlungsabfalldeponien, Abwasserbehandlungsanlagen, Trinkwasser, Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewerbe, Digitalisierung.
Für viele Förderungen investiver Maßnahmen in diesen Bereichen ist einige vorherige Potenzialstudie Voraussetzung. Förderquote 50 %.
67. Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
Klimaschutzkonzepte zeigen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen auf und tragen somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bei. Bei der Erstellung des Konzeptes werden alle relevanten Akteure einbezogen. Das Konzept enthält eine Energie- und Treibhausgasbilanz eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management.
Nach Erstellung des Konzepts kann die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept gefördert werde, wie beispielsweise Personalkosten für einen Klimaschutzmanager oder eine ausgewählte investive Maßnahme.
Förderquote für die Erstellung des Klimaschutzkonzepts: 65 %, Förderquote für Anschlussvorhaben wie Klimaschutzmanager bzw. ausgewählte Maßnahme: 40 % bzw. 50 %.
Investive Förderschwerpunkte
Die investiven Förderschwerpunkte umfassen eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen Sie die Energieeffizienz und den Klimaschutz in Ihrer Kommune deutlich verbessern können. Mit unserer Unterstützung bei Auswahl, Beantragung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen können Sie das Projekt optimal steuern und erreichen sicher Ihr Ziel. Die investiven Maßnahmen werden mit Förderquoten zwischen 20 % und 50 % gefördert und umfassen folgende Schwerpunkte:8. Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen (FQ 20-25 %)
9. Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung (FQ 25 %)
10 Raumlufttechnische Anlagen (FQ 25 %)
11. Nachhaltige Mobillität:
11.1 Mobilitätsstationen (FQ 40 %)
11.2 Verbesserung des Radverkehrs (FQ 40 %)
11.3 Intelligente Verkehrssteuerung (FQ 30 %)
12. Abfallentsorgung (FQ 40-50 %):
13. Kläranlagen (FQ 30 %)
14. Trinkwasserversorgung (FQ 20-30 %)
15. Rechenzentren (FQ 40 %)
16. Weitere investive Maßnahmen (FQ 40 %)
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