MODUL 4: OPTIMIERUNG VON ANLAGEN UND PROZESSEN

"Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" - BMWi-Förderprogramm

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneurbaren Energien für gewerbliche Prozesse. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.
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FÖRDERBAR SIND:


  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen (z.B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder Austausch einzelner Komponenten, energieeffiziente Änderung der Prozessführung, Optimierung der MSR-Technik)
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung (z.B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an Anlagen- und Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inkl. Verbindungsleitungen, Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme)
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorung, Kühlung und Belüftung (sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden)
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte (z.B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Nutzung erneuerbarer Energien, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung)
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess (z.B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen)
Die Aufwendungen für die notwendige Erstellung eines Einsparkonzeptes und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Maßnahme durch uns sind ebenfalls förderfähig.

FÖRDERHÖHE:


  • Die maximale Förderung beträgt 10 Mio. € je Investitionsvorhaben
  • Die Förderquote beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Für KMU beträgt die Förderquote bis zu 40 %
  • Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 € pro jährlich eingesparter Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz), für KMU liegt die Begrenzung bei einem Betrag von 700 € pro jährlich eingesparter Tonne CO2.

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