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KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG - NACHHALTIGE WÄRMEWENDE
Zum Jahresende sinkt die Förderquote – legen sie mit der kommunalen Wärmeplanung das Fundament für eine nachhaltige und sichere Wärmeversorgung ihrer Bürger und Unternehmen
Bis zum 1. Januar 2024 will die Bundesregierung die Gesetzesnovelle zur Wärmewende umsetzen. Die Kommunale Wärmeplanung hat dabei eine besondere Stellung, da diese für Bürger und Unternehmen in den Kommunen eine Planung u.a. im Hinblick auf die Versorgung durch Wärmenetze bietet. Dabei soll die Wärmeplanung für Kommunen verpflichtend werden:
- Bis zum 31. Dezember 2027 für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern
- Bis zum 31. Dezember 2028 für Kommunen zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern
Bis zum 31. Dezember 2023 wird die kommunale Wärmeplanung vom Bund mit einer Förderquote von 90% unterstützt. Danach sinkt die Förderquote, sobald die Verpflichtung greift, ist eine Förderung nicht mehr gegeben.
Die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität und die kommunale Wärmeplanung ist das Fundament dafür. Aufgrund der aktuellen politischen Diskussion ist heute schon ein stark steigender Bedarf nach der kommunalen Wärmeplanung, qualifizierten Beratern und den aktuellen Fördermitteln erkennbar.
Neben dem Ausbau und der Verbesserung der Infrastruktur stehen Kommunen vor der Herausforderung, eine effektive Zusammenarbeit mit relevanten Interessengruppen sicherzustellen und deren unterschiedliche Interessen und Prioritäten bei möglichen Szenarien der Wärmeversorgung zu berücksichtigen. Dies alles ist vor dem Hintergrund kommerziell tragfähiger Konzepte zu erstellen. Hierbei können digitale Tools den Prozess wesentlich unterstützen und vereinfachen.
FACHWISSEN RUND UM DIE KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG:
FÖRDERUNG AUF EINEN BLICK
Fördergegenstand
Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans durch einen externen Dienstleister gefördert. INEV gewährleistet eine auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnittene, fachgerechte Umsetzung.
Förderquote
Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden bei Antragstellung bis Dezember 2023 mit einem Zuschuss von 90 % gefördert. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 % Förderung erhalten. Ab Januar 2024 beträgt die Förderung noch 60 %. Die Kommunale Wärmeplanung wird voraussichtlich in Zukunft für viele Kommunen verpflichtend sein. Sobald diese Pflicht eingeführt ist, entfällt die Förderung
Fördervoraussetzung
Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplan wird nur dann gefördert, wenn
- kein Fokus- oder Klimaschutzkonzept für den Bereich Wärme- und Kältenutzung vorhanden ist
- keine Beteiligung an entsprechenden Konzepten auf Landkreisebene vorliegt
Gefördert werden insbesondere Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse.
Inhalte der Kommunalen
Wärmeplanung
Um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, sind verschiedene aufeinander aufbauende Schritte erforderlich. Zunächst erfolgt eine Bestandsanalyse der Gebäudewärmebedarfe sowie der Wärmeversorgungsinfrastruktur. Zusätzlich wird eine Energie- und Treibhausgasbilanz erstellt. Anschließend folgt eine Potenzialanalyse, die mögliche Einsparungen über alle Sektoren, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Nutzung von Abwärme umfasst.
Basierend auf den Ergebnissen dieser Analysen werden gemeinsam mit relevanten Akteuren Zielszenarien und Entwicklungspfade bis 2045 erarbeitet. Die notwendigen Schritte zur Umsetzung der klimaneutralen Wärmeversorgung werden definiert. Diese Ziele werden in einer individuellen Wärmestrategie zusammengefasst, die konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen enthält. So wird die Wärmewende als langfristiger und strategischer Prozess etabliert. Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird die klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht.
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