KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG - NACHHALTIGE WÄRMEWENDE

Im Jahr 2023 markiert eine bedeutende Gesetzesänderung einen Wendepunkt in der kommunalen Wärmeplanung. Mitte Oktober ging der Gesetzesentwurf zur Wärmeplanung in den Bundesrat, am Freitag den 17.11. wurde das Gesetz gebilligt. Mit dem Gesetz wird eine rechtliche Basis für eine flächendeckende Wärmeplanung geschaffen, um die Wärmewende und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen in Deutschland voranzutreiben. 

Die gesetzlichen Vorgaben definieren klare Fristen für die Erstellung der Wärmepläne:

  • Kommunen über 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2026.
  • Kommunen unter 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2028.
  • Vereinfachtes Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohnern:

Die Pläne sollen detailliert darlegen, welche Gebiete über erneuerbar betriebene Wärme- oder Wasserstoffnetze versorgt werden können. Ein entscheidender Punkt des Gesetzes ist die Umstellung bestehender Wärmenetze auf erneuerbare Energien, mit Zielvorgaben von 30% bis 2030 und 80% bis 2040.

Die INEV hat in diesem Zusammenhang bereits deutschlandweit über 100 Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt und führt derzeit für mehrere Kommunen die Wärmeplanung durch. Unsere Arbeit mit den Kommunen sendet ein starkes Signal für eine nachhaltige Energiewende. Durch unsere Expertise und Erfahrung tragen wir dazu bei, dass Kommunen ihre Ziele effizient und effektiv erreichen können.
Parallel zur kommunalen Wärmeplanung tritt zum 1. Januar 2024 das novellierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft, das unter anderem eine Mindestnutzung erneuerbarer Energien von 65% in Neubauten und bei Heizungstausch vorschreibt. Mit der Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.


Das Gesamtbild zeigt: Die kommunale Wärmeplanung wird zum Dreh- und Angelpunkt der Energiewende auf kommunaler Ebene. Diese gesetzlichen Änderungen bieten nicht nur neue Chancen, sondern setzen auch einen klaren Rahmen für eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Zukunft

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Inhalte der Kommunalen
Wärmeplanung

Um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, sind verschiedene aufeinander aufbauende Schritte erforderlich. Zunächst erfolgt eine Bestandsanalyse der Gebäudewärmebedarfe sowie der Wärmeversorgungsinfrastruktur. Zusätzlich wird eine Energie- und Treibhausgasbilanz erstellt. Anschließend folgt eine Potenzialanalyse, die mögliche Einsparungen über alle Sektoren, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Nutzung von Abwärme umfasst.

Basierend auf den Ergebnissen dieser Analysen werden gemeinsam mit relevanten Akteuren Zielszenarien und Entwicklungspfade bis 2045 erarbeitet. Die notwendigen Schritte zur Umsetzung der klimaneutralen Wärmeversorgung werden definiert. Diese Ziele werden in einer individuellen Wärmestrategie zusammengefasst, die konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen enthält. So wird die Wärmewende als langfristiger und strategischer Prozess etabliert. Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird die klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht.

 

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