ENERGIEAUDIT NACH EDL-G UND DIN EN 16247-1
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Auditpflicht und senken Sie nachhaltig Ihre Energiekosten
Große Unternehmen* sind gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EGD-L) dazu verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. 2019 steht bei vielen Unternehmen die Reauditierung an.
Erfüllen Sie Ihre Auditpflicht und vermeiden Sie so hohe Bußgeldzahlungen.
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*Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. € Jahresbilanzsumme (sogenannte nicht-KMU).