ENERGIENUTZUNGSPLAN

Das Planungsinstrument für die flächenbezogene Strom- und Wärmeversorgung von Kommunen

Der Untersuchungsumfang eines Energienutzungsplans beinhaltet sowohl kommunale als auch private Liegenschaften, Einrichtungen oder Betriebsstätten. Erster Schritt und Ausgangspunkt für alle weiteren Untersuchungen ist dabei eine Energiebilanz des untersuchten Gebietes im Ist-Zustand, welche die Bereiche Energieinfrastruktur, Wärme, Strom und CO2 umfassen kann. Auch eine Fokussierung auf Teilbereiche ist möglich. Im nächsten Schritt werden die Potenziale im Bereich der Energieeinsprung und der Energieerzeugung, aus erneuerbaren Energieträgern und Kraft-Wärme-Kopplung untersucht. Auf dieser Basis werden ein Maßnahmenkatalog erarbeitet und Schwerpunktprojekte definiert. Abschließend werden Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in technischer, finanzieller, infrastruktureller und energiewirtschaftlicher Hinsicht für ausgewählte Teilbereiche durchgeführt.

Der Energienutzungsplan bildet damit die Basis für zielgerichtete Investitionen, die der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Verbesserung der Energieeffizienz dienen.

Im Nachgang zur Erstellung eines Energienutzungsplanes kann die Umsetzungsbegleitung von Maßnahmenempfehlungen gefördert werden.

Die Förderquote für die Erstellung von kommunalen bzw. regionalen Energienutzungsplänen sowie für die Umsetzungsbegleitung beträgt 70 %.

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