KOMMUNALE WÄRME­PLANUNG
WICHTIGE GESETZES­ÄNDERUNGEN

Am 17. November wurde die Kommunale Wärmeplanung durch das Wärmeplanungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet. Das stellt neue Weichen für die kommunale Wärmeplanung. Das Ziel ist es, schneller auf erneuerbare Energie umzusteigen und die Wärmeversorgung nachhaltiger zu gestalten. Es legt klare Richtlinien fest und unterstützt Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen, üblicherweise mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent, befristet bis zum 31.12.2023, wobei anschließend weitere Förderungen geplant sind. Derzeit sind jedoch aufgrund einer von der Bundesregierung verhängten Haushaltssperre, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November prüft, keine Fördermittel verfügbar. INEV informiert Sie gerne über den aktuellen Stand der Fördermittel. Mit dem kommenden Gebäudeenergiegesetz auch Heizungsgesetz genannt, wird die Kommunale Wärmeplanung noch zusätzlich ergänzt. Diese gesetzlichen Änderungen schaffen einen klaren Rahmen für eine nachhaltigere und klimaneutralere Zukunft in der Wärmeversorgung.

DIESE ZEITLICHEN FRISTEN SIEHT
DAS GESETZ VOR

Hauseigentümer können erst dann zur Verwendung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zur Heizung verpflichtet werden, wenn eine Kommunale Wärmeplanung in der heimischen Kommune vorhanden ist. Somit greift eben auch das für Januar 2024 geplante Gebäudeenergiegesetz mit dem kommunalen Wärmeplanung ineinander.

Es gibt festgelegte Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne. In großen Städten mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 müssen diese bis spätestens zum 30. Juni 2026 fertiggestellt sein. In kleineren Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt der 30. Juni 2028 als Stichtag. Für kleine Gemeinden mit einer Bevölkerung von unter 10.000 wird es vereinfachte Verfahren geben.

 

KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG: FÖRDERMITTEL

2023 ist ein entscheidendes Jahr für die kommunale Wärmeplanung. Bis zum Jahresende 2023 konnten Sie bei Antragstellung eine finanzielle Förderung von bis zu 90 Prozent der Kosten für Ihren Wärmeplan erhalten. Für finanzschwächere Gemeinden war sogar eine volle Unterstützung von bis zu 100 Prozent möglich. Ab Januar 2024 ist zudem eine Reduzierung der Förderung auf 60 Prozent vorgesehen. Aktuell sind aufgrund einer Haushaltssperre, die von der Bundesregierung im Zuge der Überprüfung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November eingeführt wurde, alle Fördermittel gestoppt.  Es ist daher wichtig, die Entwicklungen rund um die Verfügbarkeit der Fördermittel im Auge zu behalten, da langfristig die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für viele Gemeinden verpflichtend sein wird.

 

Haben Sie Fragen zu den Fördermitteln? INEV informiert Sie gerne laufend über den aktuellen Stand der Förderungen.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE
KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG

Damit Sie von der Förderung für die Kommunale Wärmeplanung profitieren können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dies beinhaltet, dass es in Ihrer Gemeinde keine speziellen Konzepte für die Nutzung von Wärme und Kälteplänen gibt und die Gemeinde nicht bereits an ähnlichen Plänen auf Landkreisebene beteiligt ist. Die Kommunale Wärmeplanung ist somit besonders relevant und geeignet für Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, die diese Bedingungen erfüllen. Wenn Ihre Gemeinde diese genannten Fördervorraussetzungen erfüllt, stehen Ihnen die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung offen, um die Zukunft der Wärmeversorgung in Ihrer Region zu gestalten.

 

INEV: IHR EXPERTE FÜR KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG

Sie stehen nicht allein vor der Aufgabe der Kommunalen Wärmeplanung. Die Kommunalrichtlinie stellt Ihnen Unterstützung und finanzielle Hilfe zur Verfügung, um die Erstellung von Wärmeplänen durch externe Experten wie uns zu ermöglichen. Wir bieten ganzheitliche Unterstützung bei der Umsetzung von individuelle Wärmeplänen, die genau auf die Bedürfnisse jeder Kommune zugeschnitten sind.

 

Als externer Partner haben wir bereits erfolgreich über 100 Kommunen bei der Beschaffung von Fördermitteln unterstützt und führen derzeit mehrere Projekte zur Umsetzung von Kommunalen Wärmeplanungen durch. Die Grundlage für eine nachhaltige Wärmewende liegt in der Kommunalen Wärmeplanung. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam beschreiten und unsere langjährige Erfahrung sowie unser Kompetenzen nutzen, um Sie zügig und effizient zu Ihren Zielen zu führen.

 

Wir veranstalten in regelmäßigen Abständen kostenfreie Webinare, auf denen wir die wesentlichen Schritte zur Kommunalen Wärmeplanung erläutern oder buchen Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung bei uns. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.