Kommunale Wärmeplanung: Wichtige Gesetzesänderungen 2024
Im Jahr 2023 markiert eine bedeutende Gesetzesänderung einen Wendepunkt in der kommunalen Wärmeplanung. Mitte Oktober ging der Gesetzesentwurf zur Wärmeplanung in den Bundesrat, am Freitag den 17.11. wurde das Gesetz gebilligt. Mit dem Gesetz wird eine rechtliche Basis für eine flächendeckende Wärmeplanung geschaffen, um die Wärmewende und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen in Deutschland voranzutreiben.
Ein zentraler Punkt ist die Förderrichtlinie, die einen hohen Fördersatz von 90 % für die Erstellung kommunaler Wärmepläne vorsieht. Dies stellt eine signifikante finanzielle Unterstützung für Kommunen dar und soll die Erstellung und Umsetzung der Wärmepläne beschleunigen.
Die gesetzlichen Vorgaben definieren klare Fristen für die Erstellung der Wärmepläne:
- Kommunen über 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2026.
- Kommunen unter 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2028.
- Vereinfachtes Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohnern.
Die Pläne sollen detailliert darlegen, welche Gebiete über erneuerbar betriebene Wärme- oder Wasserstoffnetze versorgt werden können. Ein entscheidender Punkt des Gesetzes ist die Umstellung bestehender Wärmenetze auf erneuerbare Energien, mit Zielvorgaben von 30% bis 2030 und 80% bis 2040.
Die INEV hat in diesem Zusammenhang bereits deutschlandweit über 100 Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt und führt derzeit für mehrere Kommunen die Wärmeplanung durch. Unsere Arbeit mit den Kommunen sendet ein starkes Signal für eine nachhaltige Energiewende. Durch unsere Expertise und Erfahrung tragen wir dazu bei, dass Kommunen ihre Ziele effizient und effektiv erreichen können.
Parallel zur kommunalen Wärmeplanung tritt zum 1. Januar 2024 das novellierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft, das unter anderem eine Mindestnutzung erneuerbarer Energien von 65% in Neubauten und bei Heizungstausch vorschreibt. Mit der Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans greifen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.
Das Gesamtbild zeigt: Die kommunale Wärmeplanung wird zum Dreh- und Angelpunkt der Energiewende auf kommunaler Ebene. Diese gesetzlichen Änderungen bieten nicht nur neue Chancen, sondern setzen auch einen klaren Rahmen für eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Zukunft.