KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG: GRÜNE WÄRMEVERSORGUNG FÜR UMWELTBEWUSSTE GEMEINDEN
Durch die kommunale Wärmeplanung wird die Wärmeversorgungsstruktur gezielt auf erneuerbare Energien umgerüstet – eine langfristige, strategische Maßnahme mit dem Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung in Deutschland. Angesichts dessen, dass der Wärmesektor (Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme) jährlich für rund 40 % der energiebedingten CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist, gewinnt der Wärmesektor bei der Energiewende immer mehr an Bedeutung. Erfahren Sie bei INEV mehr darüber, was das für Ihre Kommune bedeutet und was sich in Zukunft ändern wird.
Wir sind Vorreiter – unsere Referenzen für kommunale Wärmeplanungen
Die Zukunft der urbanen Wärmeversorgung steht vor entscheidenden Herausforderungen. Deshalb geht das Bayernwerk voran und gestaltet gemeinsam mit den zwei Pilot-Kommunen Bad Abbach und der Verwaltungsgemeinschaft Weiherhammer mit dem Nachbar-Markt Mantel die Zukunft der Wärmeversorgung. Vom Bürgermeister über die Stadtplanung bis zu den Energiegenossenschaften – alle arbeiten zusammen! Und das Bayernwerk hält in der Rolle der Projektleitung die Fäden zusammen.
Weiherhammer: Pilotprojekt im Überblick
Das ist Weiherhammer in der Übersicht:
- Ca. 7.000 Einwohner (Weiherhammer, Etzenricht, Kohlberg)
- BHS und Pilkington als Top-Industriekunden
Bad Abbach: Pilotprojekt im Überblick
Bad Abbach macht es vor, das ist die Kommune im Überblick:
- 13.300 Einwohner
- Kurort mit entsprechenden Schlüsselkunden: Kaisertherme, Klinik, Hotel
- Vision: Klimaneutrale Kommune (PV, Wind)
Aktuelle Entwicklungen:
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Zum 1. Januar 2024 ist deshalb das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten, nun werden die spezifischen Länderverordnungen ausgearbeitet.
Am 17. November 2023 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze angenommen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die für die verbindliche Implementierung einer flächendeckenden Wärmeplanung erforderlich sind. Er ergänzt die im September beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) und tritt wie diese am 1. Januar 2024 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.
Am 15. Juni 2023 hat der Bundestag erstmals über den Vorschlag der Bundesregierung zur "Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, der Heizkostenverordnung und der Kehr- und Überprüfungsordnung" (20/6875) beraten.
Am 16. August 2023 wurde der Entwurf für das „Gesetz zur Wärmplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ im Bundeskabinett beschlossen.
(Stand 04/24)
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche CO₂-Emissionen zu reduzieren. Das große Ziel ist die Schaffung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045, in Bayern sogar bereits bis 2040. Grundlage für die Pläne sind unter anderem Potenzial- und Bestandsanalysen zu erneuerbaren Energiequellen und mehr.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Parallel zum Wärmeplanungsgesetz ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – des sogenannten Heizungsgesetzes – in Kraft getreten. Es zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Es enthält, dass möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben wird.
Informieren Sie sich jetzt über das Gebäudeenergiegesetz bei INEV.
Wärmeplanungsgesetz: Bestandsschutz und Fortschreibung freiwillig erstellter Wärmepläne
Die zentrale Zielsetzung der Bundesregierung beim Wärmeplanungsgesetz ist, die Wärmeerzeugung in Deutschland auf klimaneutral umzustellen – also weitgehend ohne fossile Brennstoffe.
Mit dem neuen Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft trat, ändern sich die Spielregeln für die Wärmeplanung in Deutschland.
Was bleibt gleich?
- Bestehende Wärmepläne: Die gute Nachricht ist, dass die meisten bestehenden Wärmepläne weiterhin anerkannt bleiben. Gemeinden, die bereits Pläne erstellt haben oder noch daran arbeiten, müssen sich nicht sofort umstellen. Stattdessen gelten die neuen Regeln des WPG erst, wenn die Pläne das nächste Mal aktualisiert werden. Für Gemeinden mit bereits bestehenden gesetzlichen Wärmeplanpflichten und für die, die freiwillig begonnen haben, gibt es unterschiedliche Regelungen:
- Gemeinden mit gesetzlichen Pflichten (nach § 5 Abs. 1 WPG): Hier gelten landesrechtliche Vorschriften.
- Gemeinden ohne gesetzliche Pflichten (nach § 5 Abs. 2 WPG): Diese genießen Bestandsschutz, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ohne diesen Schutz müssen sie bei der nächsten Planung die Vorgaben des WPG beachten.
Was ändert sich bei der Fortschreibung?
- Anpassungen bis spätestens 01.07.2030: Sowohl anerkannte als auch neu erstellte Wärmepläne müssen bis spätestens Juli 2030 die Anforderungen des WPG erfüllen. Dies gilt für alle Gemeinden, unabhängig davon, ob sie freiwillig mit der Planung begonnen haben oder nicht. Eine verpflichtende Frist für die Aktualisierung gibt es nur außerhalb des Bereichs des § 5 Abs. 2 WPG.
Zusammengefasst: Das WPG bringt Änderungen, bietet aber Übergangsregelungen für bestehende Pläne. Ziel ist es, eine reibungslose Überführung in die neuen Anforderungen zu ermöglichen und die Bemühungen der Gemeinden um eine nachhaltige Wärmeversorgung zu unterstützen.
Wie hängen GEG und WPG zusammen?
Die Erstellung eines Wärmeplans durch Gemeinden ändert nichts an der Verpflichtung zur Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien (EE) gemäß § 71 Abs. 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Fristen für die Umsetzung dieser EE-Pflicht hängen von der Einwohnerzahl und bestimmten Entscheidungen bezüglich des Wärmenetzausbaus ab.
Hauptpunkte:
- Übergangsfristen beachten:
- Großstädte (über 100.000 Einwohner) bis zum 30.06.2026,
- Kleinere Gemeinden (100.000 Einwohner oder weniger) bis zum 30.06.2028.
- Besondere Regelung bei früher Entscheidung: Entscheidungen über Wärme- oder Wasserstoffnetzausbaugebiete vor diesen Fristen ziehen eine sofortige Anwendung der EE-Pflicht nach sich.
- Wärmepläne und EE-Pflicht: Wärmepläne sind unabhängig von der EE-Pflicht wichtig, um Gebäudeeigentümer über Anschlussmöglichkeiten und technische Heizoptionen zu informieren (Fernwärme etc.).
- Auch ohne Wärmeplan gilt die EE-Pflicht: Selbst, wenn kein Wärmeplan erstellt wird, bleibt die EE-Pflicht bestehen.
- Neubauten: Für neue Gebäude außerhalb von Neubaugebieten gilt die Übergangsregelung ebenfalls, während neue Gebäude, die nicht unter diese Regelung fallen, ab dem 01.01.2024 die EE-Pflicht erfüllen müssen.
Chancen & Vorteile für Kommunen
Die kommunale Wärmeplanung bringt für Kommunen großes Potenzial mit sich. Die Wärmeplanung bietet eine aussichtsreiche Perspektive für Kommunen, um ökologische Verantwortung zu übernehmen, Kosten zu senken und eine lebenswerte Umgebung für ihre Bürger zu schaffen:
- Klimaschutz: Durch kommunale Wärmeplanung können Kommunen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie auf nachhaltige Energiequellen umstellen und CO2-Emissionen reduzieren.
- Energieeffizienz: Durch eine optimierte Wärmeversorgung können Kommunen ihre Energieeffizienz steigern und so Ressourcen schonen.
- Nachhaltigkeit: Die Umstellung auf erneuerbare Energien fördert die Nachhaltigkeit der Energieversorgung und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
- Regionale Wertschöpfung: Die Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort schafft regionale Wertschöpfung und stärkt die lokale Wirtschaft.
- Innovationsförderung: Kommunale Wärmeplanung eröffnet Möglichkeiten für innovative Technologien und Geschäftsmodelle im Bereich der Energieversorgung.
- Kosteneinsparungen: Die effiziente Nutzung von Energiequellen kann langfristig zu Kosteneinsparungen bei der Wärmeversorgung führen.
- Wohnqualität: Eine umweltfreundliche Wärmeversorgung trägt zur Verbesserung der Wohnqualität bei und sorgt für angenehme Temperaturen auch im Winter.
- Bürgernähe: Durch die Gestaltung einer nachhaltigen Wärmeversorgung können Kommunen das Bewusstsein für Energieeffizienz und Umweltschutz in der Bevölkerung stärken.
So gelingt die Umsetzung der KWP – dank Einbindung aller Akteure
Die frühzeitige Einbindung relevanter Akteure ist ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Stellen Sie sich deshalb vorab folgende Frage:
- Welche Akteure sind in welcher Weise an dem Prozess zu beteiligen?
Sie sollten anschließend mit passenden Beteiligungsformaten – vom Informieren, über das Aktivieren und Beraten bis zum Mitgestalten – involviert werden. Akteurinnen und Akteure, die aktiv am Prozess beteiligt sind, verbessern durch ihr Fachwissen den Prozess und dessen Ergebnis und sind wichtige Türöffner und Fürsprecher für die Gestaltung der weiteren Zusammenarbeit.
Bereits durchgeführte kommunale Wärmeplanungen zeigen, dass die aktive Einbindung der Akteurinnen und Akteure entscheidend ist, um
- deren Expertise voll zu nutzen,
- ihre Bereitschaft und ihr Verständnis für die Umsetzung zu stärken
- und Verantwortlichkeiten für Handlungsstrategien und Maßnahmen festzulegen.
Eine erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung kann und wird gelingen, wenn sie vor Ort als Gemeinschaftsprojekt verstanden und akzeptiert wird.
Zielgruppe und Verpflichtungen – wen betrifft die kommunale Wärmeplanung?
Durch kommunale Wärmeplanung soll die Heizinfrastruktur in Städten und Gemeinden auf umweltfreundliche Weise modernisiert werden. So soll langfristig eine höhere Energieeffizienz und CO₂-Reduktion erreicht werden. Doch nicht nur Gebiete, die aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Wärmeversorgung interessiert sind, sind betroffen, denn die kommunale Wärmeplanung soll verpflichtend flächendeckend eingeführt werden.
Zudem ist bereits bekannt, welche Städte in welchem Tempo verpflichtet sind, diese kommunalen Wärmepläne vorzulegen.
Ablauf der kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung läuft über mehrere Schritte ab. Hier ist der übliche Ablauf:
1. Eignungsprüfung
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden noch keine Daten erhoben. Sie bezieht sich auf Wärme- und Wasserstoffnetze. Eine verkürzte Wärmeplanung ist möglich, genauso wie eine erneute Prüfung im Rahmen der Fortschreibung.
2. Bestandsanalyse
Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.
3. Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in verschiedenen Sektoren wie Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Einrichtungen auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.
4. Zielszenario
Die Aufstellung eines Zielszenarios soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für Wärmenetze und Einzelversorgung.
5. Wärmewendestrategie
Die Wärmewendestrategie formuliert einen Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.
Kommunale Wärmeplanung in Bayern
Der Bayerische Gemeindetag fordert eine umfassende, obligatorische Wärmeplanung, die auch für kleinere Gemeinden gelten soll. Experten betonen, dass auch kleinere Gemeinden von erneuerbaren Energien profitieren können.
- Die Implementierung einer flächendeckenden Wärmeplanung in den kommenden drei bis fünf Jahren wird als anspruchsvoll angesehen, wobei mögliche Engpässe bei Ingenieurbüros befürchtet werden.
- Schornsteinfeger und Energieversorgungsunternehmen sollen Gebäude-Daten sammeln.
- Bis ein entsprechender Plan vorliegt, betrifft die kommunale Wärmeplanung vorerst Endverbraucher oder ihre bestehenden Heizsysteme nicht.
Planung und Finanzierung – das Angebot von INEV
Der Weg zu Einsparungen bei Ihrer Energie- und Wärmeversorgung beginnt bereits in der Planungsphase. Indem Sie die Konzeption Ihrer Versorgungslösung in unsere Hände legen, profitieren Sie von Beginn an. Sie sparen nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch wertvolle personelle Ressourcen, die Sie sonst in den Aufbau von Fachwissen investieren müssten. Aufwendige Recherchen, um den optimalen umweltfreundlichen Energieträger zu finden, entfallen ebenfalls. Die ausgearbeitete Lösung führt zu tatsächlichen Einsparungen durch geringere Energiekosten, denn wir entwickeln ein nachhaltiges Versorgungskonzept, das Ihnen langfristig Nutzen bringt.
Wir berücksichtigen unter anderem:
- Ihren aktuellen und zukünftigen Energie- und Wärmebedarf
- Ihre örtlichen Versorgungs- und Anschlussmöglichkeiten, wie das Fernwärmenetz
- Erschließbare und verfügbare regionale Ressourcen, wie Geothermie
- Raumgegebenheiten für Anlagen, wie Blockheizkraftwerke
- Potenziale aus der Kombination von Energie- und Wärmebezug
- Potenziale aus der Kombination von Gebäudebeheizung und -kühlung
- Passende Finanzierungs- und Abrechnungsmodelle für Sie
Häufig gestellte Fragen zur kommunalen Wärmeplanung
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