KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG:
DAS STEHT IM WÄRMEPLANUNGSGESETZ
Das Gesetz für Kommunale Wärmeplanung markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der kommunalen Wärmeversorgung in Deutschland. Es zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Gemäß diesem Gesetz sind Kommunen dazu verpflichtet, langfristige Wärmeplanungen innerhalb festgelegter Fristen zu erstellen und umzusetzen, mit dem ambitionierten Ziel, bis 2045 eine deutschlandweit klimaneutrale Heizungslandschaft zu realisieren. Diese strategischen Planungen sind entscheidend, um den Energieverbrauch zu minimieren und die CO2-Emissionen signifikant zu reduzieren. Sie bieten Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die notwendige Planungssicherheit, um sich optimal auf die zukünftige Wärmeversorgung vorbereiten zu können. Gleichzeitig erleichtert dies die Entscheidung für passende Heizungsoptionen. Das für Januar 2024 geplante Gebäudeenergiegesetz ergänzt das Wärmeplanungsgesetz und richtet sich speziell an Endverbraucher, indem es weitere Rahmenbedingungen für die Energieeffizienz von Gebäuden setzt.
DIESE GESETZLICHEN FRISTEN LIEGEN ZUR UMSETZUNG VON KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG VOR
Das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung schreibt vor, dass die Bundesländer die Erstellung von Wärmeplänen gewährleisten müssen. Somit sollen Großstädte (Gebiete mit einer Bevölkerung über 100.000) das Vorliegen der Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorgelegt haben, während Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 100.000 bis zum 30. Juni 2028 ihre Pläne fertigstellen sollen. Kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern haben die Möglichkeit, ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren anzuwenden, wobei die jeweiligen Bundesländer über diese Vereinfachung entscheiden.
GRÜNE FERNWÄRME ALS FESTER BESTANDTEIL FÜR KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG
Im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes werden konkrete Zielvorgaben für den Beitrag erneuerbarer Energien sowie der Nutzung von sonstiger, nicht vermeidbarer Wärme definiert. Dies bildet die Basis für einen schrittweisen Wechsel zu einer umweltfreundlichen Wärmeversorgung, die keine klimaschädlichen Gase ausstößt, und für den Ausbau der Netze, die Wärme über weite Strecken transportieren.
Bis 2030 ist das Ziel gesetzt, dass mindestens 50 Prozent der über Leitungen bereitgestellten Wärme klimaneutral produziert wird. Es ist vorgesehen, dass Fernwärmenetze bis zu diesem Zeitpunkt zu mindestens 30 Prozent, und bis zum Jahr 2040 zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme versorgt werden.
Für das Jahr 2045 ist das Ziel festgelegt, dass die Wärmeversorgung über Netze vollständig klimaneutral erfolgt, indem ausschließlich erneuerbare Energien genutzt werden. Für neu errichtete Wärmenetze wird eine sofortige Umsetzung dieser Prinzipien verlangt: Ab dem 1. Januar 2024 muss in alle neuen Netze ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme eingebunden werden.
KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG:
WARUM FERNWÄRME SO VIEL VORTEILE MIT SICH BRINGT
Um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, spielt Fernwärme eine wichtige Rolle in der kommunalen Wärmeplanung. Fernwärmenetze können von der Wärme profitieren, die als Nebenprodukt industrieller Verfahren anfällt. Großwärmepumpen haben zudem die Möglichkeit, umfangreiche natürliche Wärmereserven wie Luft, Erdwärme oder Wasser zu nutzen. Diese Art der Wärmeversorgung ist besonders effektiv in dicht bebauten Gebieten, wie in Städten, wo sie wenig Raum beansprucht. Außerdem lässt sich Fernwärme relativ einfach schrittweise auf erneuerbare Energiequellen umrüsten, was oft kostengünstiger ist als andere Umstellungen.
KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG GESETZ: UNTERSTÜTZUNG BEI DER UMSETZUNG DES WÄRMEPLANUNGSGESETZ
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